Rauchmelderpflicht in Bayern
Bayern - Schon dran gedacht?? Bis zum 31.12.2017 müssen in jedem Haushalt Rauchwarnmelder sein
Bis zum 31.12.2017 muss in jedem Schlafraum (Schlafzimmer, Kinderzimmer und genutztes Gästezimmer) und auf den Fluchtwegen, mind. ein Rauchmelder angebracht sein, optional auch in Aufenthaltsräumen.
Entgegen allgemeinem Irrglauben, AUCH IM PRIVAT GENUTZTEN EIGENHEIM !
Verantwortlich für den Einbau ist immer der Eigentümer, für die Wartung die Bewohner, bzw. Mieter.
Bitte sparen Sie nicht am Rauchmelder, da das Gerät im Ernstfall Leben retten soll und auf keinen Fall eine Fehlfunktion oder eine leere Batterie dazwischen kommen darf !
Ein Fachmann ermittelt die perfekte Position für das Gerät und wartet es jährlich.
Gute Rauchmelder gibt es schon ab 30-35 € mit 10- oder sogar 12-Jahres-Batterie.
Nachzulesen der Gesetzeslage in der Bayerischen Bauordnung Artikel 46 bzw. in der Anwendungsnorm DIN 14676.