Pauschale Förderung der Geschwisterkinder durch den Markt Wendelstein auch im Jahr 2018/2019
Wendelstein - Die Geschwisterkind-Förderung, die Eltern mit dem zweiten Kind bekommen können, wird durch den Markt Wendelstein auch im Kindergartenjahr 2018/2019 gewährt.
Der pauschale Förderbetrag beträgt für Geschwisterkinder in Kindergärten, Horten und der Mittagsbetreuung im Kinder- und Jugendbüro pauschal 80,- Euro pro Monat, für Kinder in Krippen 150,- Euro pro Monat.
Generell fördert der Markt Wendelstein nach wie vor immer das günstigere Kind. In Bezug auf die Mittagsbetreuung im Kinder- und Jugendbüro erfolgt jedoch eine Kappung der Förderung auf Höhe des Beitrages. Bekommt ein Kind im Kindergarten die Förderung des Freistaates Bayern (100 Euro für das letzte Kindergartenjahr, kurz Vorschulkinder) erfolgt für das Geschwisterkind des Vorschulkindes keine Förderung durch den Mark Wendelstein. Eine Geschwisterkind-Förderung gibt es hier erst wieder ab dem dritten Geschwisterkind.
Der Antrag auf Förderung ist durch die Eltern generell jedes Jahr erneut zu stellen.
Anträge und Informationen zur Geschwisterkind-Förderung erhalten Sie auf der Internetseite des Markt Wendelstein www.wendelstein.de (unter Bürgerservice & Politik / Förderprogramme / Geschwisterkindförderung).
Für Rückfragen steht Herr Andreas Morgenstern, Bildungs- und Kulturreferat,
Tel. 09129/401-123, Email: andreas.morgenstern@wendelstein.de , gerne zur Verfügung.
- Anhänge:
- InformationFrderungGeschwisterkinder2018l2019.pdf
- AntragFrderungGeschwisterkinder2018l2019.pdf