Geplantes ICE Werk – wie ist denn hier eigentlich der Stand?
Wendelstein - Gerade läuft das Raumordnungsverfahren, und was passiert dann?
Die Planungen der Deutschen Bahn, ein ICE Ausbesserungswerk auf oder nahe dem Gemeindegebiet zu errichten, beschäftigen die Wendelsteiner.
Zwischenzeitlich hat die Bahn den Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gestellt. Dabei hat sie (angeblich) offengelassen, welcher der drei Standorte (MUNA, Jägersee oder Harrlach) es werden soll. Damit ist es Aufgabe der Regierung von Mittelfranken zu entscheiden, ob einer oder mehrere Standorte raumverträglich sind und ggf. auch, welcher der raumverträglichste ist, also die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit ökologischen Belangen am besten oder am ehesten in Einklang bringt.
Die Veröffentlichung der Unterlagen steht zum Zeitpunkt der Verfassung dieser Zusammenfassung noch aus, im Moment ist die Rede davon, dass dies Anfang Mai erfolgen wird. Dann ist die Zeit, Einwendungen zu schreiben. Dabei kann klargestellt werden, warum das geplante Werk eben nicht raumverträglich ist. Einwendungen wird die Gemeinde Wendelstein auf alle Fälle erheben, der Antrag zur Beauftragung eines Anwaltbüros stammte von den GRÜNEN.
Ebenso können Privatpersonen, Vereine, Verbände etc. Einwände erheben. Dies bringt mehrere Vorteile. Zum einen muss sich die Regierung mit diesen Einwendungen auseinandersetzen, mit dem zugehörigen Mehraufwand an Zeit und Ressourcen, zum anderen führt jedes weitere Argument, dass die Bahn nicht erwähnt hat, vielleicht dazu, dass die Regierung die Raumverträglichkeit für alle Standorte ablehnt. Zu bedenken ist, dass jeder Bürger Einwendungen schreiben kann, auch wer nicht in Wendelstein wohnt oder noch nicht volljährig ist.
Gegenstand der Prüfung durch die Regierung sollen auch die ernsthaft in Betracht kommenden Standortalternativen sein. Entsprechend ist dies der Zeitpunkt darzulegen, warum die von der Bahn genannten Standorte ungeeignet sind und welche Standortalternativen in Betracht kommen. Wichtig ist, dass alle Argumente, die nicht genannt werden, auch in späteren Verfahrensschritten nicht mehr beachtet werden können.
Gerichtlich ist das Ergebnis des Verfahrens nicht anfechtbar.
Nach dem Raumordnungsverfahren wird ebenfalls von der Regierung von Mittelfranken auf Antrag der Bahn ein sog. Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dabei wird festgelegt, wie genau das Werk aussehen soll, welche Gebäude wo auf dem Grundstück stehen, wie die Straßenführung und Zuwegung verläuft etc. Dieses Ergebnis, die eigentliche „Genehmigung“, (juristisch: Planfeststellungsbeschluss), ist gerichtlich anfechtbar.
Dieses Verfahren findet direkt beim Bundesverwaltungsgericht statt, ist also nach einer Instanz bereits beendet – überschlägig ist mit einer Verfahrensdauer von etwa einem Jahr zu rechnen.
Parallel dazu geht es an die Grundstücksbeschaffung, im Zweifel auch im Wege der Enteignung. Das kann sehr schnell gehen. Das allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) sieht im § 21 vor, dass bereits mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, also noch vor einer richterlichen Entscheidung, die Verfügungsgewalt über die notwendigen Grundstücke auf die Bahn übertragen werden kann. Über die Höhe einer eventuellen Entschädigung entscheiden auch Gerichte.
Martin Mändl
Dipl. Verwaltungswirt (FH), Rechtsanwalt
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