Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Notbetreuung
Wendelstein - Ab Montag, 27.April 2020 wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Notbetreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen nochmals erweitert. Es besteht ab diesem Zeitpunkt auch dann ein Betreuungsanspruch, wenn nur ein Elternteil in einer Berufsgruppe der kritischen Infrastruktur arbeitet.
--> Aktuelle Informationen zur Ausweitung der Notbetreuung ab 15.06.2020 und zur Kinderbetreuung
Neue Vordrucke für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ab 27. April 2020 und ein Elternbrief mit weiteren Infos stehen auf den Seiten des bayerischen Staatministeriums für Familie und Soziales unter www.stmas.bayern.de zum Download bereit.
Auf Grund der aktuellen Situation ist laufend mit Änderungen und Anpassungen zu rechnen. Eltern wird deshalb geraten, sich regelmäßig über die Homepage des bayerischen Sozialministeriums zu informieren. Deren Informationen werden ständig aktualisiert.
Freistaat Bayern übernimmt Kita-Gebühren
Wer für seine Kinder die Notbetreuung nicht nutzt, muss für April, Mai und Juni keine Kita-Gebühren zahlen. Stattdessen übernimmt der Freistaat Bayern die Kosten. „Damit wollen wir den Eltern helfen und die Träger entlasten“, erklärte Familienministerin Carolina Trautner.
Aktuell liegen noch keine weiteren Informationen vor, wie dieser Gebührenerlass bzw. Gebührenübernahme verwaltungsmäßig abgewickelt wird. Die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen bitten jedoch darum, dass Eltern keine Rückbuchung der Betreuungsbeiträge veranlassen, sondern das weitere Verfahren abwarten.
Im Rathaus steht Andreas Morgenstern vom Bildungs- und Kulturreferat für Informationen gerne zur Verfügung (Tel. 09129/401-123).
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