meier Magazin - März 2024 / 25. Jhg.

72 Ausbildung meier-ausbildung.de DATENSCHUTZ PRINZ Datenschutz: Tipps für Bewerbungen Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgespräch sind die wichtigsten Meilensteine auf demWeg zum neuen Job. Alles soll top sein, der Eindruck perfekt. Doch was ist mit dem Datenschutz? Wir erklären, wie mit den sensiblen Bewerbungsdaten umzugehen ist. Auch für Bewerbungen gelten die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zusätzlich §26 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das bedeutet insbesondere, dass Unternehmen auch im Bewerbungsprozess nicht alles fragen dürfen und, dass sie darüber informieren müssen, wie sie die Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeiten. Diskriminierungen vorbeugen Gerade sensible Daten dürfen nur dann erfragt werden, wenn sie für die Entscheidung über die Einstellung unverzichtbar sind. Das sind in erster Linie der vollständige Name, die Adresse – bestehend aus Straße, Haus- nummer, Postleitzahl, Ort – sowie Kontaktdaten, also Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zu den freiwilligen Angaben zählen Geburtsdatum, Geburtsort, Religion, Staatsangehörigkeit und Familienstand. Auch das Bewerbungsfoto ist nicht verpflichtend. Um Diskriminierungen vorzu- beugen, sollten insbesondere keine Angaben gemacht werden, die Rück- schlüsse beispielsweise auf die ethnische Herkunft zulassen. Tabu-Themen Zu den Tabu-Themen, die auch im Bewerbungsgespräch nicht angespro- chen werden dürfen, zählen Schwangerschaften, Religion, politische Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen und Vermögens- verhältnisse. Doch es gibt begründete Ausnahmen – hier zwei Beispiele: Nach einer Schwangerschaft darf gefragt werden, wenn die Arbeit die Gesundheit einer Bewerberin negativ beeinflussen kann. Eine Ausnahme in puncto Religion, Politik oder Gewerkschaft kann es bei Stellen in Gewerkschaften, Kirchen oder Parteien geben. Facebook, LinkedIn & Co. Oft wird diskutiert, dass die Personalverantwortlichen unzulässigerweise in den sozialen Netzwerken recherchieren, um mehr Infos über die Job- suchenden zu erhalten. Geschieht dies in einem privaten Umfeld, ist es nicht zulässig. Bei beruflich genutzten Plattformen ist das anders. Denn dort kann die Personalabteilung ja davon ausgehen, dass die Informa- tionen eingestellt wurden, um mögliche Arbeitgeber zu informieren. Und dann ist da noch Google. Dort dürfen Arbeitgeber sich Informatio- nen anschauen, die von den Jobsuchenden selbst online gestellt wurden, wenn diese Daten maximal fünf Jahre alt sind und im Kontext der Bewer- bung stehen. Die Zulässigkeit einzuschätzen ist tatsächlich schwierig, manche Datenschutzaufsichtsbehörden fordern, die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis der Online-Recherche zu informieren, damit sie diese gegebenenfalls richtigstellen können. Sichere Datenübertragung Hat ein Unternehmen ein Bewerbungsportal, so ist die sichere Datenüber- tragung zu gewährleisten. Im Bewerbungsportal muss eine Datenschutz- erklärung bereitgestellt werden, aus der hervorgeht, wie die Daten ver- arbeitet werden. Die Speicherung sollte nicht länger dauern als 6 Monate nach Ende des Bewerbungsprozesses. Danach werden die Daten gelöscht oder, bei der Einstellung, soweit zulässig, in die Personalakte übernommen. In einen Bewerberpool dürfen die Daten nur aufgenommen werden, wenn die Jobsuchenden ausdrücklich eingewilligt haben. i Sie haben Fragen? Senden Sie uns diese oder gerne auch Themenvorschläge per Mail oder rufen Sie uns an: 09122 / 69 373 02, aprinz@datenschutz-prinz.de – www.datenschutz-prinz.de . Ihr Datenschutz ist unser PRINZip! Andrea Prinz, Datenschutzbeauftragte < Stadt Schwabach Clarissa Rohner ist mittelfränkische Kammersiegerin Für die Schwabacherin Clarissa Rohner gab es zum Abschluss ihrer Ausbildung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin eine besondere Auszeichnung: Sie wurde mit ihrem Gesellenstück mittelfränkische Kammersiegerin und belegte auf Landesebene den fünften Platz. Dabei galt es, das Türblatt eines Autos auszurichten und zu schweißen. Gelernt hat sie dies bei der Fa. Lackierzentrum Kießling in Schwabach. Die Handwerkskammer für Mittelfranken zeichnete die Siegerinnen und Sieger in der Orangerie in Ansbach aus. Bei der Feier gratulierte Bürgermeister Emil Heinlein Clarissa Rohner im Namen der Stadt Schwabach und wünschte ihr für ihr nächstes Ziel, die Meisterprüfung, viel Erfolg. Jürgen Ramspeck, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit < Bürgermeister Emil Heinlein gratulierte Clarissa Rohner

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