meier Magazin - Juli 2024 / 25. Jhg.

39 BUND Naturschutz in Bayern e.V. - Kreisgruppe Nürnberg-Stadt Vogelbrutzeit: Vogel gefunden – was tun? Vermeintlich verlassene Jungvögel sollte man in den meisten Fällen in Ruhe lassen. Falsche Tierliebe schadet. Der BUND Naturschutz gibt Tipps, wie man sich in einer solchen Situation verhalten soll. Hecken und Büsche nicht schneiden. Jetzt kann man sie überall beobachten: Vogelkinder! Sie hüpfen durch die Büsche und am Boden entlang und warten darauf, von den Eltern gefüttert zu werden.„Für viele Menschen sieht das so aus, als ob die Jungvögel Hilfe brau- chen, vor allem, wenn sie sich nicht von der Stelle bewegen. Doch in einer solchen Situation muss man gut überlegen, was das Richtige ist“, erklärt Wolfgang Dötsch von der Kreisgruppe Nürnberg. Zuerst muss geklärt werden, ob es sich um einen Nestling handelt, der möglicherweise aus dem Nest gefallen ist. Denn in diesem Jungvogel- Stadium benötigen die Tiere unsere Hilfe, da sie alleine noch nicht über- lebensfähig sind. Der wichtigste Unterschied zwischen einem Nestling und einemÄstling ist, dass Nestlinge noch kein vollständiges Federkleid besitzen und im Gegensatz zu Ästlingen nicht auf den eigenen Füßen stehen, sondern auf ihrem gesamten unteren Beinabschnitt sitzen. „Wenn das Nest in der Nähe ist, kann man diese herausgefallenen Vögel einfach vorsichtig zurücksetzen, die Eltern stören sich nicht daran“, so Wolfgang Dötsch. Anders sieht es bei flüggen Jungvögeln am Boden aus, erkennbar am vollständigen Gefieder. „Diese Vögel sollte man in den meisten Fällen in Ruhe lassen. In der Regel werden sie von den Eltern am Boden versorgt oder durch bestimmte Rufe zum Fliegen animiert. Droht dem flüggen Jungvogel aber unmittelbar Gefahr – etwa durch Katzen oder den Straßenverkehr – kann man den Vogel an einen geschützten Ort beispielsweise in eine dichte Hecke setzen. Der Ort sollte aber unbedingt in der Nähe des Fundortes sein. Die Vogeleltern beob- achten die Situation genau und finden ihren Nachwuchs wieder“, erklärt Wolfgang Dötsch. Um offensichtlich verletzte Vögel sollte man sich in jedem Fall kümmern. Diese sollten vorsichtig aufgelesen und zu einem Tierarzt gebracht werden – beispielsweise in einem Karton mit Handtuch darin. Wichtiger Hinweis: Während der Vogelbrutzeit vom 1. März bis 30. September ist es verbo- ten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder zu beseitigen. Viele Vögel haben hier Nester gebaut und versorgen ihre Jungen. Erlaub ist nur der schonende Schnitt. Lassen sich bestimmte Arbeiten, wie schonende Formschnitte, nicht aufschieben, sollte die Hecke unbedingt zuvor nach Nestern und Jungtieren abgesucht werden. BN-Büroteam, Pressemitteilung < Flügge Jungvögel werden am Boden weiterversorgt © Michael Bangerter Fotos © meier Magazin

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