meier Magazin - August 2024 / 25. Jhg.

79 Stellenmarkt Am Rande des Geschehens – oder mittendrin? Eine Ausnahme bilden auch Situationen, in denen die abgebildeten Personen nur als Beiwerk zu einer Landschaft oder einer sonstigen Ört- lichkeit erscheinen oder wenn es sich um Bilder von öffentlichen Veran- staltungen handelt. Insbesondere wenn im Vorfeld dieser Veranstaltun- gen, also vor dem Betreten des Veranstaltungsortes, darüber informiert wird, dass Fotos gemacht werden. Allerdings darf die Person auf dem Bild nicht imMittelpunkt des Interesses stehen. Das kann der Fall sein, wenn sie als Zuschauer groß und jubelnd im Vordergrund eines Fotos darge- stellt würde. Einwilligung dokumentieren Mit Fotos von Minderjährigen sollte man übrigens besonders sensibel umgehen, immer die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten um die Einwilligung bitten. Die Einwilligung sollte – wie immer – schrift- lich dokumentiert werden. Und ganz gleich, wer wen wo abbilden möchte: Im Interesse eines guten Miteinanders ist es – nicht nur bei Minderjährigen und deren Erziehungsberechtigten – immer ein guter Stil, die abgebildeten Personen um ihre Einwilligung zu bitten. i Sie haben Fragen? Senden Sie uns diese oder gerne auch Themen- vorschläge per Mail oder rufen Sie uns an: 09122 / 69 373 02, aprinz@datenschutz-prinz.de – www.datenschutz-prinz.de Ihr Datenschutz ist unser PRINZip! Andrea Prinz, Datenschutzbeauftragte < © iStock-1206169540_Eva_Blanco

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