meier Magazin - August 2024 / 25. Jhg.

78 Business DATENSCHUTZ PRINZ Das Recht am eigenen Bild Kannman verhindern, dass man auf veröffentlichten Bildern zu sehen ist? Gibt es Fälle, in denen eine Person akzeptierenmuss, dass ihr Bild veröffentlicht wird?Wie sieht es bezüglich Bild am Arbeitsplatz oder in den sozialen Medien aus? Und sind die Bilder von Minderjährigen besonders geschützt? Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht auf informationelle Selbst- bestimmung. Das klingt kompliziert, bedeutet aber vor allem, dass wir selbst entscheiden, welche Informationen über uns gespeichert, ver- arbeitet und eben auch veröffentlicht werden dürfen. Außerdem greift der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Dahinter stehen die Datenschutz- grundverordnung, das Kunst-Urhebergesetz und das Bundesdaten- schutzgesetz. Daher dürfen Bilder einer Person nur dann veröffentlicht werden, wenn diese Person ihre Einwilligung dazu gegeben hat. Doch es kann Ausnahmen geben. So kann beispielsweise ein politisches Amt oder die Arbeit als Vereins- vorstand ein besonderes öffentliches Interesse an einer Person begrün- den. Dann kann es auch ohne deren Einwilligung zulässig sein, sie zu erwähnen und abzubilden. Ob es für Personen des öffentlichen Interesses aber zum Beispiel nach ihrer politischen Karriere möglich ist, die Entfernung von Erwähnungen und Bildern zu verlangen, ist eine Frage der Abwägung. Das individuelle Persönlichkeitsrecht und das öffentliche Informationsinteresse stehen sich in solchen Fällen gegenüber. Bilder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anders sieht es bei Bildern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen aus. Arbeitgeber dürfen Bilder von Belegschaftsmit- gliedern ausschließlichmit deren ausdrücklicher Einwilligung verwenden – ganz gleich, ob in der Presse oder inWerbemitteln. Diese Einwilligung muss unbedingt freiwillig gegeben werden. Außerdem muss die Beleg- schaft vorab umfassend informiert werden. Die Einwilligung kann obendrein jederzeit widerrufen werden. Das bedeutet, dass die Unternehmen verpflichtet sind, die Bilder künftig nicht mehr zu nutzen und sie – sofern sie bereits veröffentlicht wurden – zu entfernen, wenn dies technisch und praktisch möglich ist. Unternehmen sollten die Einwilligung so detailliert wie möglich dokumentieren, um ju- ristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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