meier Magazin - Weihnachten 2022 / 23. Jhg.

63 Altersgerechter Umbau Neben den kleineren, relativ kurzfristig realisierbaren Handgriffen gibt es umfangreichere bauliche Maßnahme für eine altersgerechte Immobi- lie. Wege zumGebäude, Stellplätze auf demGrundstück oder Türschwel- len im Inneren lassen sich verbreitern oder ebenerdig, ohne Stufen ge- stalten. Dabei können feste oder mobile Rampen helfen. Beim Bodenbe- lag gilt: Kunststoff oder Korklinoleum statt rutschigem Laminat. „Teppi- che, Läufer oder Fußmatten auf glattem Untergrund sind vermeidbare Gefahrenquellen”, warnt der Experte. Die Klassiker des altersgerechten Umbaus sind die bodengleiche Dusche, eine Wanne mit seitlichem Einstieg oder der Treppenlift. Dagegen sind altersgerechte Assistenz- oder Smart Home-Systeme technologische Neuheiten. Mit ihnen lassen sich Türen, Fenster und Rollläden mühelos bedienen. Eine Gegensprechanlage oder ein Sturzmelder sorgen für mehr Sicherheit. Unterstützung bei der Finanzierung All diese Umbauvorhaben sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz und sogar der Kauf von umgebautem, barrierefreiemWohnraum fördert die KfW-Bank mit dem„Altersgerecht Umbauen-Kredit (159)”– einem alters- unabhängigen, zinsverbilligten Darlehen bis zu 50.000 Euro jeWohnein- heit. Wer altersgerecht sanieren möchte, sollte prüfen, ob weitere Maßnah- men wie z. B. zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes zeitgleich angegangen werden können. Denn hierfür können ergänzende Förder- programme genutzt werden.„Vor allembei der Erneuerung von Fenstern und Türen sollte die Energieeffizienz immer mitgedacht werden”, emp- fiehlt Billmann. Liegt ein Pflegegrad vor, bezuschusst die Pflegeversicherung jede wohn- umfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.000 Euro – vorausgesetzt dadurch wird die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert. Auch mit dem Bausparvertrag lassen sich entsprechende Modernisierungsmaß- nahmen finanzieren. Wer die Umbaumaßnahmen selbst finanziert, kann die Investitionskosten von der Steuer absetzen. Handwerkskosten kön- nen mit bis zu 1.200 Euro (20 Prozent von maximal 6.000 Euro) geltend gemacht werden. Vorsicht ist besser als Nachsicht Sobald Immobilienbesitzer erkennen, dass sie aufgrund körperlicher Ein- schränkungen nicht mehr autonom leben können, sollten sie sich Ge- danken über die verschiedenen Optionen machen. Für eine solche Ent- scheidung sollte sich ausreichend Zeit genommen werden, denn mit einem verändertenWohnumfeld geht meist auch ein veränderter Alltag einher.„Außerdem sollte bedacht werden, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage des Alters ist: Im besten Fall wird ein Neubau bereits altersge- recht bzw. barrierefrei geplant”, rät Thomas Billmann. Gut zu wissen: Die finanziellen Zuschüsse müssen vor dem Umbau be- antragt und bewilligt sein. Zur Beratung, Planung und Umsetzung eines altersgerechten Umbaus sowie für einen Neubau sollte ein Experte für barrierefreies Bauen hinzugezogen werden. Stefan Speicher <

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