meier Magazin - Oktober 2022 / 23. Jhg.

80 Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Staatliche Neubauförderung – so funktioniert sie Rund um die Neubauförderung herrschte zuletzt viel Aufregung: Ab- rupter Förderstopp im Januar, ausgeschöpfte Fördertöpfe nur wenige Stunden nach der Neuauflage im April, drei Monate später schon die Reformder Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gelder für den Neubau sind weiterhin stark nachgefragt – und nicht alle sind un- begrenzt verfügbar. Bauherren, die davon profitierenmöchten, sollten daher so schnell wie möglich aktiv werden. Einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten gibt Thomas Billmann, Modernisie- rungsexperte bei Schwäbisch Hall. Auch wenn die Schlagzeilen der vergangenen Monate anders klingen: Der Staat unterstützt Bauherren in spe auch derzeit mit attraktiven För- dergeldern. Für die Abwicklung und die Auszahlung ist jetzt die KfW- Bank zuständig. Seit April 2022 gibt es bei der KfW allerdings nur noch ein Förderprogramm für den energieeffizienten Neubau: die Effizienz- haus-Stufe 40 (EH40) in der Nachhaltigkeitsklasse. Weitere KfW40-Neu- bauprogramme und die KfW-Förderung 55 wurden im ersten Halbjahr gestrichen. Letztere, weil neue Wohngebäude dem EH55-Standard oft bereits entsprechen. Darum wird dieser Standard ab 2023 auch zum ge- setzlichen Mindeststandard. Voraussetzung für Fördermittel: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude „Ein Effizienzhaus 40 muss sehr viel energieeffizienter sein als ein Refe- renzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes ent- spricht. In Zahlen: Der Neubau darf nur 40 Prozent der Primärenergie ver- brauchen und der bauliche Wärmeschutz muss um 45 Prozent besser sein“, erklärt Billmann. Voraussetzung für die Förderung ist eine Zertifizierung mit dem Quali- tätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das Siegel war seit Juli 2021 op- tionaler Bestandteil der BEG – jetzt ist es Pflicht. ImGegensatz zum Ener- gieausweis soll das Siegel nicht nur die Energieeffizienz, sondern die tat- sächliche CO2-Ersparnis pro Quadratmeter Wohnfläche abbilden. „Die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle ist an ein staatlich anerkann- tes Bewertungssystem gekoppelt. Zu den Kriterien zählen die Baumate- rialien, das Bauverfahren, die Lebenszykluskosten, der nachhaltige Ein- satz von Ressourcen sowie die Energieerzeugung“, weiß der Schwäbisch Hall-Experte. Ziel ist es, nicht mehr nur technische Aspekte, sondern die Nachhaltigkeit eines Bauvorhabens insgesamt – von der Planung über die Errichtung bis zur Nutzung – zu betrachten. Neubauförderung: Höhe und Beantragung Wer diese Bedingungen erfüllt, erhält die KfW-Förderung in Form eines Kredites mit Tilgungszuschuss. Das maximale Kreditvolumen beträgt 120.000 Euro, der Tilgungszuschuss liegt bei 5 Prozent – also maximal 6.000 Euro. Den Tilgungszuschuss müssen Bauherren nicht zurückzahlen. Wichtig zu wissen: „Bei der Beantragung ist ein Energieberater Pflicht“, betont Billmann. „Der Energieeffizienz-Experte entwickelt das energeti- sche Gesamtkonzept und bescheinigt, dass das Haus die technischen Mindestanforderungen nach EH40-Standard erfüllt und nach der Fertig- stellung mit dem QNG-Siegel zertifiziert wird.“ Alternative: Wohneigentumsprogramm (KfW 124) Eine Alternative kann das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 sein. Der Unterschied: Der EH40 NH-Standard muss nicht erfüllt werden. Der Haken: Es gibt dafür „nur“ einen Kredit bis 100.000 Euro ohne Tilgungs- zuschuss.„Neben der KfW-Förderung bieten die Landesförderbanken ei- gene Förderprogramme an. Auch bei Landkreisen und Kommunen gibt es Förderungen für energieeffizientes Bauen“, so Billmann.„Aber: Förder- mittel können nur ein Baustein einer soliden Baufinanzierung sein. Die sicherste Grundlage bildet immer noch ausreichend Eigenkapital, das z. B. über einen Bausparvertrag angespart wird.“ Blick in die Zukunft: Womit müssen Bauherren rechnen? Ab 2023 soll das neue Programm„Klimafreundliches Bauen“ starten, das derzeit vom Bundesbau- und -wirtschaftsministerium entwickelt wird. Nachhaltigkeitsaspekte wie die CO2-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden sollen darin wohl noch stärker berücksichtigt werden. Einen Schritt in diese Richtung hat die Bundesregierung mit der BEG-Reform im Juli bereits gemacht. Der Schwerpunkt der Förderung liegt seither ver- stärkt auf der energetischen Gebäudesanierung, denn der Hebel dort ist für die Klimabilanz des Gebäudesektors deutlich größer als beimNeubau. Außerdem soll die Effizienzhaus-Stufe 40 bis 2025 gesetzlich verpflich- tend werden.„Es ist denkbar, dass es dann für diese Stufe keine KfW-För- derungmehr geben wird“, deutet der Experte an. Womit angehende Bau- herren schon fest rechnen können, ist eine grundlegend neue Bauförde- rung für das Jahr 2023. Stefan Speicher, Presseinformation < Voraussetzung für die KfW-Förderung des Effizienzhauses 40 ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). © Vaillant

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