meier Magazin - Oktober 2022 / 23. Jhg.

71 Zwei Gedenktage hintereinander Häufig sind diese prägenden Persönlichkeiten gar nicht mehr unter uns und so baut Allerheiligen eine Brücke zum darauffol- gende Allerseelen. Ein zweiter kirchlicher Feiertag, an welchem das Denken an die Verstorbenen im Vordergrund steht. Und auch hier erinnert Pfarrer Kneißl daran, dass diese beiden Tagen nicht voll von drückender Trauer sein müssen. Mit Menschen aus den Gemeinden zieht er mitWeihwasser, Weihrauch, Kerzen und Kreuzträger durch die Gräberreihen zur traditionellen Gräber- segnung, spricht Fürbitten zum Andenken an Verstorbene, verliest die Namen aller, die im vergangenen Jahr beerdigt wurden und lässt so gemeinsamdie Menschen in den Gedanken aufleben, lebendige Erinnerungen, die kein Tod den Hinter- bliebenen nehmen kann. Licht und geschmückte Gräber und tatsächlich sind Friedhöfe in diesen Tagen Orte des Lichts und der Erinnerung. Ein Spaziergang bei Dunkelheit über einen Friedhof gleicht einem flackernden Lichtermeer. Da der 1. November ein gesetzlicher Feiertag in Bayern ist, nutzen die Menschen die Zeit, um an Allerheiligen Kerzen auf den Gräbern zu entzünden, mit frischen Blumen, herbstlichen Gestecken und Zweigen zu schmücken und für den bevorste- hendenWinter vorzubereiten, begleitet von guten Gedanken an den Menschen, der„heimgegangen” ist. Die Gräbersegungen mit Pfarrer Michael Kneißl finden an Allerseelen am Friedhof in der Sperbersloher Straße statt. Danach amWaldfriedhof in Wendelstein und Rednitzhembach, am Sonntag darauf dann in Röthenbach. Im Anschluss an die Gräbersegnung zu Allerseelen in Wendelstein lädt der Frauen- kreis im katholischen Vereinshaus in der Sperbersloher Straße 12 herzlich zu Kaffee und Kuchen ein. GESETZLICHE REGELUNG Allerheiligen ist in folgenden Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. In den Bundesländern, in denen Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag ist, sind zusätzlich öffent- liche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, da es sich um einen stillen Feiertag handelt. (Quelle: www.feiertage-deutschland.de/allerheiligen/ ) Anja Albrecht, meier Redaktion <

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