meier Magazin - November 2022 / 23. Jhg.

50 : : Naturschutz : : Energiewende : : Artenschutz : : Nachhaltigkeit : : Klimaschutz Bürgerinitiative Röthenbach b. St. W. - Reichswald-bleibt Giftgasalarm auf der Muna – und dann? „Da der Sicherheitsstatus dieser Kampfmittel generell nicht bekannt ist, muss sämtliche unter der Erdober- fläche liegende Fundmunition als sehr gefährlich angesehen werden. Mecha- nische Belastungen an der Munition bzw. deren vorhandenen Zündungs- einrichtungen können diese Munition zur Explosion bringen.“ Das ist ein Zitat aus einem Gutachten der LGA Nürnberg aus dem Jahr 2004. Es gilt gleichermaßen für den Giftgas-Sarko- phag und das dort in Blechdosen ver- grabene Giftgas. Niemand weiß, wie sich Erschütterun- gen der Bau- und Betriebstätigkeit auf den Giftgas-Sarkophag auswirken würden. Was wäre also, wenn schleichend oder plötzlich Giftgas austreten würde und Evakuierungen durchgeführt werden müssten? Es gibt, soweit bekannt, keine behördlichen Evakuierungspläne. Wäre auch schwierig, weil sie zigtausende von Anwohnern betreffen müssten. Dazu mehrere Alters- und Pflegeheime und zwei Krankenhäuser (Klinikum Nürnberg- Süd, Rummelsberg). Diese zu evakuieren wäre nahezu unmöglich! Das Szenario ist real, weil die DB beabsichtigt, bis auf wenige Meter an den Sarkophag heran zu bauen bzw. Gleise zu verlegen. Mit der Bautätigkeit sowie dem späteren Rangierbetrieb wären definitiv Bodenerschütterungen verbunden, die den Giftgas-Sarkophag beschädigen können. Der Giftgas-Sar- kophag wurde seinerzeit unter der Prä- misse gebaut, dass er unberührt mit- ten im Wald steht und außerdem kommt das Ende seiner planmäßigen Lebensdauer bereits in Sichtweite. Was passiert dann? Sicher ist, dass das dort vergrabene Giftgas final geräumt werden muss. Genauso, wie die ebenfalls auf dem Gelände befindlichen Kampfstoffe. Ginge das überhaupt im laufenden Betrieb eines ICE-Instandhaltungs- werks? Gibt es ein Räumungskonzept, und wie ist sichergestellt, dass Gefährdungen für die Bevölkerung ausgeschlossen sind? Es geht unsere Gesundheit, vielleicht sogar um die Abwehr einer tödlichen Gefahr für uns hier! Andreas Teichert, Reichswald bleibt e.V. < Betretungsverbot Muna © Herbert Fahrnbauer Bürgerinitiative Röthenbach b. St. W. - Reichswald-bleibt Vor dem Gesetz sind alle gleich! Oder doch nicht? Ab dem 1. Oktober ist Fledermausschutzzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Doch auch wenn die Deutsche Bahn mittlerweile für das Klima aufsteht (#StandUpForThe Climate) und sich grüner als grün gibt, zählen Fleder- mäuse und ihreWinterquartiere für sie anscheinend nicht. Trotz Bundes- naturschutzgesetz. Wie aus den Unterlagen vomRaumordnungsverfahren ersichtlich ist, gibt es auf dem MUNA-Gelände eine sehr große Fledermaus-Population. Aus den Unterlagen geht allerdings nicht hervor, ob bereits eineWinter- quartier-Kartierung (nur im Januar möglich) der Fledermäuse gemacht wurde. Unsere Anfragen hierzu werden ignoriert. Wenn es diese Kartierung nicht gibt, wie kann dann ausgeschlossen werden, dass in den Bunkern, die die Bahn öffnen will, Fledermäuse sind. Warum also hat die Oberste Naturschutzbehörde in Ansbach die aktuel- len Sondierungen auf der MUNA genehmigt? Gelten für die Bahn andere Gesetze? Ist das eine Vorfestlegung auf die MUNA? Die Bahn hatte doch ein ganzes Jahr dafür Zeit. Die oberste Naturschutzbehörde hätte die Genehmigung verwei- gern müssen und die Bahn auf die Zeit nach dem 1. April nächs- ten Jahres verweisen sollen, wenn die Fledermausschutzzeit zu Ende ist. Nadine Morgenstern, Reichswald bleibt e.V. < Großer Abendsegler ©Wikimedia Commons, lizenzfrei

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