meier Magazin - November 2022 / 23. Jhg.

33 SPD Ortsverein Kornburg Beratungsangebote im Nürnberger Süden Beratungsstellen sind wichtige und hilfreiche Maßnahmen, die für alle Hilfesuchenden gut erreichbar sein sollten. Leider funktioniert dies in der Praxis, gerade in den Randbezirken der Städte, nicht immer optimal. Mit mobilen Beratungsangeboten vor Ort können mehr Menschen angesprochen werden, also wenn die Beratung zu den Bürgerinnen und Bürgern kommt. Das Seniorennetzwerk im Nürnberger Süden hat am 7. Oktober 2022 unter der Leitung der Koordinatorin Ines Schilling eine sehr informative Veranstal- tung auf die Beine gestellt. Der Thementag „Gesund und aktiv im 3. Lebensabschnitt“ lockte trotz des schönenWetters viele Besucherinnen und Besucher in die Räume der Worzeldorfer Osterkirche. In persönlichen Gesprächen und an den sehr einladenden Informationsständen gab es zahlreiche Gelegenheiten, sich in aller Ruhe zu den verschiedenen Themen zu informieren und auch entsprechendes Informationsmaterial mitzunehmen. Ein großes und herzliches Danke- schön an Frau Schilling und alle Beteiligten! ImRahmen dieser Veranstaltung habe ich am Informationsstand des Pfle- gestützpunktes Nürnberg erfahren, dass es ab November ein regelmä- ßiges mobiles Beratungsangebot im Gemeinschaftshaus Langwasser geben wird. Die Träger dieser Einrichtung, die Unterstützung für die Be- troffenen und deren Familienangehörige anbietet, sind die Stadt Nürn- berg, die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie der Bezirk Mit- telfranken. Hier erhalten sie unter anderem eine umfassende Pflegebe- ratung, Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie eine Klärung von möglichen Ansprüchen. Neu ab November – Außenstelle des Pflegestützpunktes: Gemeinschaftshaus Langwasser, Glogauer Straße 50, 90473 Nürnberg Langwasser, Öffnungszeit: Dienstags von 10.00 bis 17.00 Uhr Ebenfalls im Gemeinschaftshaus Langwasser findet jeweils am 16.11.2022 und am 17.11.2022 von 14.00 bis 18.00 Uhr eine Informati- onsveranstaltung zum Thema Energiesparen statt. Die Stadt Nürnberg in Kooperation mit der N-ergie bietet eine mobile Erstberatung für Kunden der N-ergie an. Kommen Sie gesund und zuversichtlich durch den Herbst! Sabine Knuhr stellv. Ortsvereinsvorsitzende SPD Kornburg < Koordinatorin des Seniorennetzwerkes imNürnberger Süden, Frau Ines Schilling und Sabine Knuhr Sabine Broßmann Nachlassberatung Jetzt also doch: Neues zur Patientenverfügung Noch immer herrscht häufig die Ansicht, dass Ehepartner oder nahe Familienangehörige imNotfall (also wenn der Betroffene aus gesund- heitlichen Gründen nicht selbst handeln kann) das Vertretungsrecht automatisch wahrnehmen können, sofern es um medizinische Belange geht oder sogar rechtliche Entscheidungen getroffen werden können. Hier sprechen wir von einer Vorsorgevollmacht bzw. General- vollmacht. Nun kommt es also doch: das Notvertretungsrecht für Ehegatten ab 01.01.2023 (neu geregelt in § 1358 BGB). Was zunächst sehr gut klingt, sollte jedoch kritisch hinterfragt werden. Was verbirgt sich dahinter? Es handelt sich um ein vorübergehendes Recht für max. 6 Monate, dass den Ehegatten berechtigt, über gesundheitliche Belange des Ehepart- ners zu entscheiden, wenn dieser dazu nicht in der Lage ist. Also aus- schließlich Rechte, die die Patientenverfügung umfassen. Die Rechte der Vorsorgevollmacht hat der Gesetzgeber bewusst ausgeklammert. Eine dauerhafte Vertretung, wie sie die Patientenverfügung, die Vorsor- gevollmacht und die Betreuungsverfügung beinhaltet, wird dadurch nicht erreicht. Was für den Notfall bei funktionierenden Partnerschaften noch gut vorstellbar ist, kann bei streitenden oder in Trennung befindli- chen Paaren zur Gefahr werden. Wird hier wirklich im Interesse des Hand- lungsunfähigen entschieden? Wohl darf der Ehepartner bei einem Getrenntleben nicht handeln, nur: wie soll der Arzt dies prüfen? Noch dazu, wenn keinWiderspruch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundes- notarkammer vorliegt? Im Detail müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner müssen noch zu- sammen sein – h. es gilt nicht für Getrenntlebende - Familienangehörige sind ausgeschlossen - der behandelnde Arzt muss schriftlich bestätigen, dass Handlungs- unfähigkeit besteht - es darf keine anderweitige Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Betreuung bestehen. Wer seine Interessen gewahrt wissen möchte und nach seinen Vorstel- lungen behandelt werden möchte, tut gut daran, dies mit entsprechen- den Erklärungen/Verfügungen frühzeitig zu regeln. Sabine Broßmann, Vorsorge- und Nachlassberatung <

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