meier Magazin - Weihnachten 2021 / 22. Jhg.

64 Landratsamt Roth Zensus 2022 – Interviewer gesucht Im Landkreis Roth werden mehr als 120 ehrenamtliche Interviewer gesucht, um im nächsten Jahr ca. 18.500 Bürger/-innen im Rahmen des Zensus 2022 zu befragen. Der Zensus ist deutschlandweit die größte statistische Erhebung. Es handelt sich dabei um eine EU-weite Bevölkerungszählung. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet alle zehn Jahre zuverlässige und vergleichbare Daten zu ermitteln, um diese als Planungsgrundlage nutzen zu können. Für die Durchführung des Zensus wurden deutschlandweit Erhebungs- stellen eingerichtet. Diese arbeiten zusammen mit dem bayerischen Lan- desamt für Statistik an der Durchführung der Befragungen der Bürger/- innen. Um das erfolgreich umzusetzen, sucht die Erhebungsstelle des Landkreis Roth nach Bürgern/-innen, die Erhebungsbeauftragte (Inter- viewer) werden möchten. Was ist der Zensus? In Deutschland wird ein registergestützter Zensus ausgerichtet. Das bedeutet, dass im ersten Schritt die bereits vorhandenen Daten aus den Verwaltungsregistern (insbesondere die Einwohnermeldedaten) verwen- det werden, daher muss die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger keine weitere Auskunft geben. Da die reine Auszählung der bereits vorhandenen Meldedaten nicht aus- reicht, wird ein Teil der Bürger/-innen persönlich befragt. Dafür wurde eine Stichprobe berechnet; insofern müssen im Landkreis Roth ca. 18.500 auskunftspflichtige Personen interviewt werden. Erfahrungsgemäß bestehen Ungenauigkeiten in den Melderegistern, die zu Über- oder Unterschätzungen der wahren Bevölkerungszahl führen können. Gründe dafür können sogenannte „Karteileichen“ sein – damit sind Personen gemeint, die noch an einer bestimmten Adresse gemeldet sind, dort aber gar nicht mehr leben, weil sie umgezogen oder bereits verstorben sind. Andererseits können Personen, die an der Anschrift, an der sie leben, nicht gemeldet sind, zu sogenannten Fehlbeständen führen. Die befragten Bürgerinnen und Bürger sind dabei gemäß § 25 Zensus- gesetz 2022 zur Auskunft verpflichtet. Hauptziel des Zensus ist die Ermittlung der exakten aktuellen Einwoh- nerzahl. Daneben werden außerdem soziodemographische Angaben erhoben, wie das Alter, das Geschlecht oder die Staatbürgerschaft. Zudemwerden auch Angaben zurWohn- undWohnungssituation sowie zum Bildungsstand und Erwerbsstatus abgefragt. Auf Grundlage der Daten des Zensus werden wichtige finanz-, wohn- und gesellschaftspolitische Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen getroffen, wie beispielsweise der Finanzländerausgleich oder die Verteilung von EU-Fördergeldern. Außerdem werden die Daten für kommunale Planungen, wie die Anzahl an Kindergärten, Schulen oder Altenheimen, benötigt. Zu den Aufgaben der Erhebungsstelle mit Sitz am Landratsamt Roth gehört es Interviewerinnen und Interviewer anzuwerben, zu schulen und zu koordinieren. Vor allen Dingen aber sichert die Erhebungsstelle die Qualität der Erhebung. Datenschutz hat beim Zensus höchste Priorität. Die erhobenen Daten werden immer anonymisiert ausgewertet und es wird niemals der Einzelfall dargestellt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durchwegs gewahrt – das heißt, es werden aus Veröffentlichungen niemals Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sein. Es gilt außerdem das sogenannte „Rückspielverbot“: Gewonnene Daten dürfen nicht an andere Behörden oder Ämter weitergegeben werden. So dürfen Erkenntnisse nicht mit Meldeämtern, Finanzämter oder Grundsteuerstellen abgeglichen werden. Die Daten werden aus- schließlich für statistische Zwecke verwendet. Alle am Zensus beteiligten Personen werden auf Verschwiegenheit verpflichtet. Berücksichtigt wird zudem, dass es nicht zu Interessens- konflikten kommt. Daher werden Personen, die beispielsweise bei der Polizei oder in Meldeämtern arbeiten, nicht als Interviewer eingesetzt. Erhebungsbeauftragter werden: Für die persönlichen Haushaltsbefragungen ist der Landkreis Roth deshalb auf der Suche nach zuverlässigen und verschwiegenen Erhe- bungsbeauftragten. Die Erhebungsbeauftragten müssen volljährig sein und zum Stichtag des Zensus, dem 15. Mai 2022, ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Da die Befragungen mittels eines Tablets durch- geführt werden, ist auch ein sicherer Umgang mit Smartphone oder Tablet wichtig. Die Befragungen finden vom 16. Mai 2022 bis Ende Juli 2022 statt – im Zeitraum dieser 12 Wochen sind die Interviewer/-innen in ihrer Zeit- einteilung, abgesehen von wenigen Vorgaben, flexibel. Aufgabe der Erhebungsbeauftragten wird es sein, die zugeteilten Anschriften zu begehen, die Terminankündigungen bei den auskunfts- pflichtigen Bürgern/-innen einzuwerfen sowie die auskunftspflichtigen Bürger/-innen zu befragen. Pro Erhebungsbeauftragten sollen ca. 150 Personen befragt werden und sie werden für dieses Ehrenamt mit ca. 700 bis 800 Euro steuer- und sozialversicherungsfreier Aufwandsent- schädigung entlohnt. Die Interviewer/-innen werden in einer Schulung auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Diese werden im März / April / Mai 2022 stattfinden. Bürger/-innen, die den Landkreis Roth mit Ihrer Hilfe als Erhebungs- beauftragter unterstützen wollen, werden gebeten sich online über das Kontaktformular zu bewerben: Die Mitarbeiter/-innen der Erhebungsstelle werden dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Moritz Tschigg, Leitung Zensus 2022 Erhebungsstelle Landkreis Roth <

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