meier Magazin - September2021 / 22. Jhg.

51 Billmann hat noch einen praktischen Sanierungstipp:„Von oben nach unten und von außen nach innen sanieren.“ Das heißt, bei Kernsanierungen zunächst das Dach, dann die Etagen darunter. Nach Dämmungsarbeiten an der Fassade folgt der Einbau neuer Außentüren und Fenster und schließlich Dämm- und Trockenle- gungsarbeiten in den Kellerräumen. Erst dann kommt der Einbau der Anlagentechnik. Wie wird finanziert? Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Arbeiten an der Gebäudehülle, der Anlagen- technik oder der Heizung liegt der Fördersatz bei 20 Prozent, bei der Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien bei bis zu 45 Prozent und bei der Fachplanung und Baubegleitung bei bis zu 50 Prozent. „Unbedingt zu beachten ist, dass die Antragstel- lung die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten erfordert“, weiß Billmann. Seit 1. Juli 2021 fördert die BEG die Komplettsanierung von be- stehenden Immobilien zu Effizienzhäusern in Form von Krediten mit Tilgungszuschuss oder mit direkt ausgezahlten Zuschüssen – die Höhe variiert je nach Effizienzhaus-Klasse. Sanierer erhalten bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit. Doch Besitzer dürfen erst nach der Beantragung mit demVorhaben starten. Was viele nicht wissen: „Egal ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung, der Zuschuss steigt um 5 Prozent, wenn Modernisierer gemeinsam mit einem Energieexperten einen individuellen Sanierungsfahr- plan (iSFP) erstellen. Dieser Fahrplan ist eine wichtige Vorausset- zung, denn die energetische Sanierung im Bestand ist ein großes Projekt, das viel Zeit in Anspruch nimmt und gut geplant und so- lide finanziert sein will“, so Billmann. < © Bausparkasse Schwäbisch Hall Von außen noch gefällig, aber energetisch zunehmend veraltet: Viele Elternhäuser müssen saniert werden.

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