meier Magazin - September2021 / 22. Jhg.

ÖDP - Ortsverband Kornburg Erststimme und Zweitstimme Wie funktioniert das genau mit der Bundestagswahl Bei der Bundestagswahl hat man zwei Stimmen und viele fragen sich, was es damit auf sich hat. Eigentlich ist es ganz einfach. Die erste Stimme (Erststimme) ist für einen der Kandidaten aus genau demWahlkreis, in dem man wohnt. Wer in dem gesamten Wahl- kreis von den zehn, zwölf oder nochmehr Personen auf dem Stimmzettel die meisten Kreuzchen bekommt ist als sogenannter Stimmkreisabge- ordneter sicher im Bundestag. Mit der zweiten Stimme (Zweitstimme) wählt man eine Partei. Hier haben die Wähler keinen Einfluss mehr auf die Personen, die von der Partei nominiert werden. Die Anzahl der Zwei- stimmen einer Partei legt fest, wie viele Abgeordnete diese Partei imBun- destag bekommt. Wenn einer Partei A in einem Bundesland wegen der Zahl ihrer Zweitstimmen 20 Abgeordnete zustehen, dann kommen die ersten 20 Personen auf der Liste der Reihe nach in den Bundestag. Aller- dings werden die gewählten Erstimmen-Kandidaten dabei berücksich- tigt. Stehen der Partei 20 Sitze zu und sie hat bereits 12 gewählte Stimm- kreisabgeordnete in dem Bundesland, dann können über die Liste nur noch acht Personen in den Bundestag kommen. Die Zweitstimme entscheidet also über die Sitzverteilung im Bundestag. Sie entscheidet übrigens nicht direkt über den Bundeskanzler. Das ist eher eine Marketing-Aktion der Parteien. Wenn alles nach Plan läuft, dann sitzen am Ende 598 Abgeordnete im Bundestag. Exakt die Hälfte davon sind Stimmkreisabgeordnete, die an- dere Hälfte sind Listenabgeordnete. Es gibt nämlich in Deutschland 299 Stimmkreise. Das System hat lange ganz gut funktioniert, weil insgesamt keine Partei viel mehr Abgeordnete als Stimmkreiskandidaten bekommen hat als ihr über die Zweitstimme zugestanden sind. Und erst 2013 wurden Aus- gleichsmandate eingeführt, damit sichergestellt wird, dass wirklich die Zweitstimme über die Zusammensetzung im Bundestag entscheidet. Das wollte das Bundesverfassungsgericht. Inzwischen explodiert die Zahl der Abgeordneten, aber wie kann das sein? Etwas vereinfacht ist es so: Wenn eine Partei in Bayern alle 46 Stimmkreisabgeordneten stellt, ihr aber laut den Zweistimmen nur 30 Prozent der Abgeordneten zusteht, dann findet für die anderen Parteien ein Ausgleich statt. Imgenannten Zahlenbeispiel gibt es dann aus Bayern nicht 92 Abgeordnete wie geplant, sondern 153 Abgeordnete. Damit wäre das Kräfteverhältnis in Bayern wiederhergestellt. Aber jetzt würden sich natürlich die anderen Bundesländer beschweren, wenn die Bayern 60 Abgeordnete mehr haben als ihnen zusteht. Deshalb findet der Aus- gleich auch in den anderen Bundesländern statt und die erhalten ent- sprechend ebenfalls mehr Abgeordnete. So wurden das letzte Mal 2017 aus 598 geplanten Stellen gleich 709. Dieses Mal droht ein noch größeres Fiasko. Das Bundesverfassungsgericht hat die drohende Gefahr erkannt und eineWahlrechtsreform gefordert. Die wurde auch gemacht, aber nur mit homöopathischen Änderungen. Das grundsätzliche Problem ist dabei, dass die Abgeordneten selbst darüber entscheiden müssen, wie sie ihre eigene Anzahl reduzieren. Eine denkbar ungünstige Ausgangslage und das Ergebnis werden wir in Kürze erleben. Natürlich haben wir auch zweiWahlempfehlungen : wählen Sie nur Kan- didaten von Parteien, die keine Gelder von Unternehmen annehmen. Und wählen Sie keine Abgeordneten, die die aktuelle Schein-Wahlrechts- reform zu verantworten haben. Hans Anschütz, 1. Vorsitzender < 48 Markt Schwanstetten U18-Wahl in Schwanstetten: Machmit und gib Deine Stimme ab! Der Wahlkampf für den Bundestag ist in vollem Gange. Die Vorbereitun- gen beim Kinder- und Jugendwahlprojekt U18 laufen ebenfalls auf Hochtouren. Am 15. September ist es dann soweit: In Schwanstetten können alle jungen Menschen unter 18 Jahren bei der U18-Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Organisiert und durchgeführt wird die U18-Wahl in Schwanstetten durch den Jugendbeirat Schwanstetten. Ziel der U18-Wahl ist es, junge Menschen für Politik zu begeistern und ihre Themen in die Öffentlichkeit zu bringen. Kinder und Jugendliche dürfen nicht wählen. Dennoch sind beson- ders junge Menschen von politischen Entscheidungen betroffen, was beispielsweise gerade die Corona-Pandemie erneut gezeigt hat. Die U18-Wahl bietet jungen Menschen eine Möglichkeit, ihre Wünsche, Interessen und politische Forderungen sichtbar zu machen. Die Wahlergebnisse der Kinder und Jugendlichen werden nämlich vor der Bundestagswahl veröffentlicht und können ein Fingerzeig für die ältere Generation sein, um auf die Bedürfnisse junger Menschen bei ihrer Wahlentscheidung zu achten. Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren können bei der U18- Wahl auf einem der Erwachsenenwahl fast identischen Stimmzettel ankreuzen, welcher Partei sie ihre Stimme geben. DenWahlvorstand bilden die U18-Wähler*innen und erwachsene Un- terstützer. Nach Schließung des Wahllokals wird ausgezählt und die Stimmen in eine Software eingegeben. So werden die Wahlergebnisse aus allen U18-Wahllokalen Deutschlands zusammengetragen und stehen dann ab Freitag, den 17. September 2021 online auf www.U18.org oder www.bjr.de zur Verfügung. U18-Wahl Schwanstetten: 15. September 2021, 16.00 bis 18.00 Uhr, Jugendtreff Schwanstetten, Rathausplatz 3, 90596 Schwanstetten Weitere Informationen: www.bjr.de Stefanie Weidner, Kulturamt < © Deutscher Bundesjugendring Bundestagswahl 2021

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