meier Magazin - Oktober 2021 / 22. Jhg.

24 Auto / Motorrad / Verkehr – Oktober 2021 Landratsamt Nürnberger Land Papierführerscheine von Inhaber*innen der Geburtsjahrgänge 1953-1958 müssen jetzt umgetauscht werden In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wur- den, gegen einen befristeten EU- Kartenführersein ausgetauscht werden. Für die Geburtsjahr- gänge 1953-1958 endet die Um- tauschfrist bereits im Januar 2022. Personen dieser Jahr- gänge, die den Umtausch ihres Papierführerscheins noch nicht beantragt haben, sollten sich jetzt darum kümmern. Für den Umtausch der Altführerscheine gilt ein verbindlicher Stufenplan. Als erstes sind alle Papierführerscheine (grau/rosa) von Führerschein- inhaber*innen mit Geburtsjahrgang 1953-1958 und einem Ausstell- datum bis einschließlich 31. Dezember 1998 umzutauschen. Altführerscheine die nicht bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Im Nürnberger Land sind noch etwa 6000 Alt- führerscheininhaber*innen aus den betreffenden Jahrgängen registriert, die den Umtausch noch nicht beantragt haben. Da mit einem hohen Antragsaufkommen gegen Ende der Frist zu rechnen ist, empfiehlt die Fahrerlaubnis- behörde dringend, den Umtausch bereits jetzt zu beantragen, um eine Neuausstel- lung vor Fristablauf sicherzustellen. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen fälschungssicheren und auf 15 Jahre befris- teten Führerschein verfügen. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit mög- lich. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 25,30 Euro. Es empfiehlt sich aktuell die Antragstellung auf dem Postweg. Benötigt werden dabei folgende Unterlagen: Antrag, Unterschrift auf Formblatt, gültiger Ausweis und aktueller Führerschein (beides in Kopie), aktuelles biometrisches Licht- bild. Der entsprechende Antrag sowie das Formblatt für die Unterschrift sind unter www.landkreis.nuernberger-land.de bei der Fahrerlaubnis- behörde zu finden. Alternativ ist auch die Antragstellung am Landratsamt nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09123/950-6364 sowie das Einreichen der vollständigen Unterlagen über die Wohnsitzgemeinde möglich. < © Landratsamt Nürnberger Land

RkJQdWJsaXNoZXIy NDM5MDU=