meier Magazin - März 2021 / 22. Jhg.

32 Sabine Broßmann Nachlassberatung Wie regelt man die Betreuung für den Notfall z.B. wenn man ein Haustier hat ? Situationsbedingt vermeiden derzeit viele Menschen unnötige Aufenthalte außerhalb ihrer eigenen vier Wände. Dennoch sollte der Blick auf wesentliche Regelungserfordernisse nicht verstellt sein. Auch wer nicht vor die eigeneTür geht hat das Risiko, ernsthaft zu erkranken und selbst nicht mehr in der Lage zu sein, Entscheidungen zu treffen. Auch die aktuelle Lage lässt es zu, Formulare im Internet oder Buch- handel zu erwerben, genauso wie einen Termin bei einem Rechtsanwalt, Notar bzw. einer/m anderweitigen Fachberater/in zu vereinbaren. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsver- fügung kann vollumfänglich für den Fall der Fälle vorgesorgt werden. Im persönlichen Kontakt können alle Fragen geklärt und versehentliche Irrtümer vermieden werden. Gerade derjenige, der ein Haustier besitzt, sollte sich frühzeitig Gedanken machen: Was soll denn mit demTier geschehen, wenn ich selbst nicht in der Lage sein sollte, es zu versorgen? Bei der Gelegenheit empfiehlt es sich, spezielleWünsche hinsichtlich der Behandlung und Pflege des Tiers im Rahmen der obengenannten Vollmachten zu dokumentieren – in Absprache mit der Person, die sich kümmern soll. Dabei sollte auch darauf eingegangen werden, wie im Todesfall zu verfahren ist. Wer übernimmt das Tier? Was erhält diese bzw. dieser für die Pflege? Soll das Tier in eine bestimmte Einrichtung zur Pflege gege- ben werden? Wenn ja, was erhält diese für diesen Aufwand? Es genügt ausdrücklich nicht, eine Regelung imTestament aufzunehmen. Nicht immer wird ein Testament gleich gefunden und auch die Eröffnung vom Amtsgericht kann Wochen bis Monate dauern. Das ist zu spät. Daher ist eine Regelung erforderlich, die frühzeitig greift. Sabine Broßmann, Nachlassberaterin < Seniorenbeauftragte der Gemeinde Wendelstein Begleitfahrdienst zur Corona-Impfstation in Wendelstein Begleitfahrdienst der NachbarschaftshilfeWendelstein zur Corona-Impfstation für die Bürger/innen der MarktgemeindeWendelstein. Noch ist nicht klar wann und wo die Impfaktion stattfinden wird. Die Nachbarschaftshilfe Wendelstein und Sonja von Kreß bieten einen Begleitfahrdienst für ältere Bürger/innen der Marktgemeinde Wendel- stein an. Unter der Telefonnummer 09129 / 2945948 sprechen Sie bitte Ihren Impftermin möglichst zeitnah auf den Anrufbeantworter, um Ihnen den Begleitfahrdienst zu ermöglichen. Wer bei der „Ehrenamtlichen Aktion“ mitmachen möchte (Voraussetzung PKW), kann unter der obigen Telefonnummer auch anrufen. Wir können Sie kurzfristig bei der Nachbarschaftshilfe anmelden, damit Sie für diese Fahrten auch versichert sind. Sonja Kress von Kressenstein, Seniorenbeauftragte des Marktes Wendelstein <

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