meier Magazin - März 2021 / 22. Jhg.

30 SV Leerstetten 1960 e.V. SV Leerstetten startet 2021 mit online-Sitzung! Neuer Platzwart -Tennishalle ist fertig - Mitgliederzahl stabil - Sportbetreib und Sporheim wieder hochffahren Neuland betrat der SV Leerstetten mit seiner ersten online-Vorstandssitzung. Es standen die Aufarbeitung der letzten drei Monate um die Jah- reswende auf der Tagesordnung: Freud und Leid, Vorbereitung der ausgefallen Jahreshauptversammlung, Sanierung der Tennishalle, die neue Platzwartfamilie, Wiederaufnahme Sportbetrieb und ein Blick auf die ausgefallene 60-Jahr-Feier, die in diesem Jahr nachgeholt werden soll. Leider ging die Corona-Pandemie auch beim SV Leerstetten nicht spurlos vorüber. Der SVL trauert um Ehrenmitglied Hans Winkler und Mann- schaftsbetreuer Andreas Schwab. Drei Urgesteine des Vereins konnten runde Geburtstage begehen: Rainer Grzyb (60), Jürgen Ast (60) und Spar- tenleiterin Ingrid Schmitt (75). Die Mietwohnung der Waldsportanlage wurde an die neue Platzwartfamilie Jasenka und Samir Berbic vermietet. Bereits jetzt ist überall auf der Waldsportanlage die umsichtige Hand- schrift des neuen Platzwartes zu erkennen. Tennishalle ist fertig Die Sanierung der Tennishalle mit blauem Boden First Line 1400, neuem mobilemNetz Court Royal TN15 und energiesparender LED-Beleuchtung konnte kurz vor dem Lockdown abgeschlossen werden. Die Schiedsrich- terkabine erhielt eine zweite Dusche, ein neues Waschbecken und neue Fliesen. Die Tennis-Spieler können die Schiri-Kabine in Zukunft mit nützen. Günther Stroech hat die Tribüne in der Tennishalle funktionell umgebaut. Der Projektzeitraumbetrug nur sieben Monate. Die beantrag- ten Fördergelder vom Bay. Landessportverband und vom Projektträger Jülich (Bundesumweltministerium) werden nach telefonischer Auskunft in den nächstenWochen erwartet. Danach werden die Fördergelder beim Landratsamt und der Marktgemeinde beantragt. Der Zwischenkredit kann dann kurzfristig wieder abgelöst werden. Die Tennisbuchungen sind Ende 2020 sehr gut angelaufen. Die entgangenen Einnahmen wird 2.SVL-Vorsitzender Thomas Banik bei den Überbrückungshilfen für Vereine geltend machen. Mitgliederzahl stabil – Übungsleiterzahl erfreulich Die BLSV-Bestandsmeldung war 1. Jan. 2021 erfreulich: kein Mitglieder- rückgang in dem schwierigen Jahr. Mit 897 lag der SVL 11 über der Be- standsmeldung 2020. Ziel ist für 2021, die Zahl im Jahr 2021 nachhaltig über die Grenze von 900 zu heben. Aufgrund der Coronakrise wird 2021 auf eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge selbstverständlich verzichtet. Erfreulich auch die bisher neue Höchstzahl von 28 an Übungsleiter- und Vereinsmanagerlizenzen, die dem Landratsamt Roth für das Jahr 2021 zur Förderung gemeldet werden konnten. Der Dank des SVL geht an die Marktgemeinde, die die freiwilligen Fördergelder 2021 und die Corona- Sonderhilfe bereits ausbezahlt hat. Die Tilgungsbeiträge für die Abwas- serdruckleitung und die Frischwassertilgungsbeiträge für 20/21 wurden um zwei Jahre verschoben, um die Liquidität für 2021 zu verbessern. Sportbetrieb und Sportheim wieder hochfahren Es wird große Anstrengungen kosten, den Sportbetrieb nach Beendigung des Lockdowns wieder auf ein normales Maß hochzufahren. Die Fußbal- lerinnen und Fußballer wurden von ihren Trainerteams mit individuellen online-Programmen fit gehalten. Sie wollen natürlich die gesetzten Ziele Klassenerhalt Landesliga und weiter um den Kreisklassenaufstieg spielen möglichst erfolgreich im Sommer 2021 umsetzen. Alle Sponsoren und Bandenwerber haben unserer Fußballabteilung die Treue gehalten. Das soll von Vereinsseite mit einem Danke-Essen im Rahmen der 60-Jahr-Feier gewürdigt werden, wenn die Öffnung der Gaststättenmit einem entsprechenden Hygiene-Konzept wieder möglich ist. Die Zumba-Kurse von Jacky Dippel mit 120 Teilnehmern warten auch schon ungeduldig auf die Öffnung der Schulturnhalle und der Sport- räume, die aber nach Meldung der Gemeinde keinesfalls vor April erfol- gen kann. Für den Tennissport sieht es nach Auskunft des Bay. Minister- präsidenten Markus Söder besser aus. Der SVL will attraktive Sommeran- gebote für die Tennishalle machen. 60+1-Feier im August Das große Ziel für 2021 bleibt die Durchführung der Festveranstaltung zur 60+1-Feier am Freitag, den 13. August 2021. Es soll auch um diesen Zeitraum herum einen großen Ehrenabend für Gründungsmitglieder, Ehrenmitglieder geben. Funktionärsehrengen durch den BLSV und Ehrungen 20-, 30-,40-, 50- und 60jährige Mitgliedschaft stehen ebenfalls auf dem Programm, insgesamt 2720 Jahre Treue für den SVL. Leider konnte die Jahreshauptversammlung 2020 mit Neuwahlen im Lockdown nicht stattfinden. Die Versammlung ist schriftlich bis ins Detail vorbereitet. Sobald wieder eine Präsenzveranstaltung möglich ist, stellt sich das SVL-Team 2020 bis 2022 zurWahl: PeterWeidner (1. Vorsitzender), Thomas Banik (2. Vorsitzender), Christian Thiel (3. Vorsitzender), Heinz Oberndörfer (Schatzmeister), Peter Degen (Gesamtjugendleiter), Schriftführerin (Sandra Kremer), Christian Sammiller, Thorsten Scheid, Ariane Hebebrand, Jessica Winkler, Florian Bengsch (alles Beisitzer), Hans Schmitt und Herbert Hoffmann (Kassenprüfer), Ingrid Hajek-Schin- kenberger (Seniorenbeauftragte) und Harald Sperber (Ehrenamtsbeauf- tragter). Peter Weidner, 1. Vorsitzender < Landratsamt Nürnberger Land Corona: Gesundheitsministerium konkretisiert Abstandsgebote Landrat Armin Kroder ist regelmäßig mit lokalen Vertretern der Wirtschaft imAustausch. Inhalte der Gespräche sind Fragestellungen zu lokalen Anliegen und zu landes- und bundesweiten Regelungen. Ein wichtiges Thema der letzten Besprechung war die neue Corona- Arbeitsschutzverordnung. Jüngst hatte die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Verwirrung ge- sorgt: Sie schreibt pro Person eine Fläche von 10qm vor, wenn Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, oder den Einsatz weiterer, anderer Schutzmaßnahmen. Speziell für die Friseur*innen, die kurz vor der Öffnung stehen, aber auch für Einzelhändler*innen und Dienstleister*innen allgemein, die sich auf eine baldige Lockerung des Lockdowns und die Öffnung ihrer Geschäfte vorbereiten, klang dies, als müssten beispielsweise für einen Verkäufer und eine Kundin 20 qm zur Verfügung stehen. Diese Anfor- derung wäre für viele kleine Betriebe schwer umzusetzen gewesen. Auf Nachfrage erläuterte das Bayerische Staatsministerium für Gesund- heit und Pflege nun, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung auf an- dere Bereiche abzielt als die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die die Zugangsregelungen zu Geschäften festlegt. Die Arbeitsschutzverordnung betrifft Arbeitnehmer*innen, nicht aber Kund*innen. Während also in einem Büro von 20 qm nur zwei Mitar- beiter*innen arbeiten dürfen, dürfen sich in einem Friseursalon mit der gleichen Fläche zwei Friseur*innen und zwei Kund*innen aufhalten. Pressestelle des Landratsamts Meldung vom 17.02.2021 <

RkJQdWJsaXNoZXIy NDM5MDU=