meier Magazin - April 2021 / 22. Jhg.

54 Garten- Saison 2021 LBV Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. Jetzt Nistkästen für Vögel aufhängen Jeder kann im Garten und auf dem Balkon helfen – Einzug in Nisthilfen ist fast garantiert Die Tage werden wieder länger und vielerorts ist das Gezwitscher morgens nicht mehr zu überhören: Mit lautem Gesang haben die Singvögel ihre alljährliche Balz angestimmt. So suchen dieVögel nicht nur den perfekten Partner, sondern auch einen geeigneten Nistplatz für die kommende Brutsaison.„Auf ihrer Suche nach einer passenden Bleibe haben viele Vögel zunehmend mit Wohnungsnot zu kämpfen, denn natürliche Brutplätze sind nicht immer leicht zu finden“, so die LBV-Biologin Angelika Nelson. Insbesondere die intensive Nutzung der offenen Landschaft, aber auch die trostlosen Schotter- und Rasen- wüsten mancher Hausgärten erschweren ihnen die Wohnungssuche. Gerade den Höhlenbrütern unter den Singvögeln kann man ganz ein- fach helfen: Der LBV ruft deshalb dazu auf, jetzt Nistkästen in Gärten und auf Balkonen aufzuhängen. Anderen Vögeln wie Amsel und Rotkehlchen kann man mit einer Hecke aus heimischen Sträuchern Nistmöglichkeiten bieten. Nisthilfen sind praktischer Naturschutz. Wer außerdem einen naturnahen Garten hat, in dem die Vögel das ganze Jahr Nahrung finden, kann voll belegte Nistkästen erwarten. „Die meisten Nisthilfen werden mit einer sehr hohen Erfolgsgarantie von den Vögeln angenommen“, erklärt Angelika Nelson.„Wer gerne Nisthilfen aufhängenmöchte, sollte sich jetzt aber beeilen, denn einige Vogelarten wie zum Beispiel Meisen haben sich schon zu Paaren zusammengefunden und verschaffen sich nun einen Überblick über den aktuellen Wohnungsmarkt“, so Nelson weiter. „Auch für eine Reinigung der Kästen wird es höchste Zeit“, meint Nelson. „Wer es die kommenden Tage nicht schafft, sollte die Vögel dann lieber nicht mehr stören.“ Alte Nester kann man einfach herausnehmen. Wegen der Vogelflöhe und möglicher anderer Parasiten empfiehlt es sich jedoch, Handschuhe zu tragen. Chemische Reinigungsmittel dürfen bei der Säuberung nicht verwendet werden. Mit einemNistkasten kann man nicht nur Meisen, sondern auch Spatzen oder Staren bei der passenden Quartierssuche helfen. „Mit etwas handwerklichemGeschick und ohne großen finanziellen Aufwand ist die neue Vogelwohnung im Nu auch leicht selbst zusammengezimmert“, weiß die LBV-Expertin. Als wichtigste Grundregel beim Bau von Nisthilfen ist zu beachten, dass nur naturnahe und niemals chemisch behandelte Materialien verwendet werden. Mit einem Aluminiumnagel lässt sich das fertige Heim ganz einfach an einem Baum befestigen, ohne diesen zu beschädigen. Aufgehängt werden können Nistkästen überall. Zu achten ist dabei auf eine stabile Aufhängung, Schutz vor Nesträubern wie Katzen und Mardern und eine Höhe von 1,5 bis 3 Meter. Eine Ausrichtung des Einflugloches zwischen Osten und Südosten ist wünschenswert, damit sich der Kasten nicht zu sehr aufheizt. „Wird ein Kasten gar nicht angenommen, sollte man ihn einfach in eine andere Gartenecke umhängen“, emp- fiehlt die LBV-Biologin. i Anleitungen zum Bau von Nistkästen und viele weitere wichtige Infos gibt es in unserer kostenlosen Broschüre und unter www.lbv.de/nistkasten . Wer es nicht mehr schafft, selbst eine Nisthilfe zu bauen, kann auf ein breites Angebot im LBV-Naturshop zurückgreifen. Markus Erlwein, Pressestelle < Trauerschnaepper an Brutkasten Landratsamt Nürnberger Land Fütterungsverbot von Wildvögeln gilt nicht für Singvögel Zum Schutz vor der Geflügelpest hat das Landratsamt eine Stallpflicht sowie die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnah- men für Geflügelhalter angeordnet. Aufgrund zahlreicher Anrufe besorgter Bürger*innen beim Veterinäramt zu der Frage, ob die heimischen Vögel im eigenen Garten noch gefüttert werden dürfen, klärt das Landratsamt Nürnberger Land darüber auf, dass das allgemeine Fütterungs- verbot im gesamten Landkreis nur für Wildvögel i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 7 Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappen- taucherartige oder Schreitvögel), nicht jedoch für Singvögel, gilt. Pressestelle des Landratsamts < Kohlmeise © Sturm Ralph, LBV Bildarchiv © Roessner Rosl, LBV Bildarchiv

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