meier Magazin - Okt. 2020 / 21. Jhg.

20 Auto / Motorrad / Verkehr – Oktober 2019 ADAC e.V. Alle Jahre wieder: Vorsicht bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel Die wichtigsten Regeln für Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte Mit dem Herbst kommt auch der Nebel in den nächsten Tagen wieder zurück. Andere Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse sind dann meist kaum noch zu erkennen, die Unfallgefahr steigt erheblich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es aufgrund von Nebel im Jahr 2019 insgesamt 273 Unfälle mit Personenschaden. Dabei wurden 437 Menschen verletzt, 100 davon schwer. Elf Fahrzeug- insassen starben infolgedessen. Der ADAC Nordbaden gibt Tipps für die sichere Fahrt im Nebel. Nebelscheinwerfer sind nützlich Bei eingeschränkter Sicht müssen Autofahrer generell langsam und vorausschauend fahren, jederzeit bremsbereit sein und für eine ausrei- chende Front- als auch Heckbeleuchtung sorgen. Achtung: Eine Licht- automatik ist hier nur selten zuverlässig. Das Tagfahrlicht betrifft meist nur die vorderen Scheinwerfer, nicht aber das Rücklicht. Der ADAC emp- fiehlt daher das Abblendlicht manuell einzuschalten. Überholmanöver sind tabu, jegliche Ablenkung sollte vermieden werden. Wenn das Fahrzeugmit Nebelscheinwerfern ausgestattet ist, soll- ten diese zusätzlich eingeschaltet werden. Die Nebelscheinwerfer dürfen dann genutzt werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite erheblich reduzieren. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, müssen auch die Nebenscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden. Regeln für die Verwendung der Nebelschlussleuchte Nebelschlussleuchten gehören schon seit 1991 zur Serienausstattung bei Neufahrzeugen. Die Nebelschlussleuchte darf allerdings erst verwendet werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. Das hat einen guten Grund. So erklärt Thomas Hätty, Leiter Verkehr und Technik beim ADAC Nordbaden e.V.: „Wird die Leuchte bei guter Sicht verwendet, kehrt sich der Effekt um und die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer werden ge- blendet.“ Bei Sichtweiten unter 50 Metern schreibt das Gesetz eine Höchstge- schwindigkeit von 50 Stundenkilometern vor. Die Distanz kann einfach an den Leitpfosten am Straßenrand abgelesen werden, denn die stehen auf Landstraßen und Autobahnen in genau diesem Abstand, rät Hätty.

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