meier Magazin - Mai 2020 / 21. Jhg.

62 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Corona-Fall im Betrieb – Was ist zu tun? WO LIEGT DER UNTERSCHIED? Mund-Nase-Schutz Atemschutz-Maske Mund-Nase-Schutz Atemschutz-Maske Welchen Zweck erfüllt die Maske? Schutz vor Durchdringen von Flüssigkeits- spritzern. Schützt andere vor Tropfen in der Ausatemluft der tragenden Person. Partikel- und aerosolfiltrierend. Schützt die tragende Person vor dem Einatmen kleinster luftgetragener Partikel und Tropfen. Für wen ist die Maske geeignet? Für medizinisches und pflegendes Personal, das Patienten und Patientinnen vor den eigenen Atememissionen schützen will. Ohne Ausatemventil und wenn zusätzlich als Medizinprodukt zugelassen für medizinisches und pflegendes Personal, für Rettungs- und Einsatzkräfte, die sich bei direktem Kontakt mit potenziell Infizierten vor einer Übertragung von Viren/Bakterien schützen wollen. Mit Ausatemventil für alle nicht medizinischen Einsätze zum Schutz vor Stäuben und Aerosolen mit Viren und Bakterien. Ist die Verwendung der Maske im Privaten sinnvoll? Im privaten Rahmen kann der Einsatz zum Schutz von anderen sinnvoll sein, wenn man selbst glaubt, Erreger zu verbreiten. Will man sich selbst schützen, reichen die allgemeinen Hygieneregeln für die Bevölkerung, wie sie das RKI empfiehlt. Die wichtigste: Abstand halten! Mindestens 1,50 Meter. Im privaten Rahmen reichen die allgemeinen Hygieneregeln für die Bevölkerung, wie sie das RKI empfiehlt. Die wichtigste: Abstand halten! Mindestens 1,50 Meter. Ist die Verwendung der Maske ohne besondere Anleitung möglich? Ja. Nein, für die Verwendung der Maske ist eine Unterweisung nötig, damit die Schutzwirkung erreicht wird. Ein Beispiel: Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Bart die Schutzwirkung beeinträchtigt oder gar unwirksam macht. Welche Schutzwirkung hat die Maske? Schützt die tragende Person NICHT zuverlässig vor einatembaren, luftgetragenen Partikeln und/ oder Viren und Bakterien. Filtert bei korrekter Verwendung wenigstens 78% der luftgetragenen Partikel und/oder Viren und Bakterien aus der Atemluft der tragenden Person. Wie gut dichtet die Maske am Gesicht ab? Die Maske dichtet nicht ab. Bei korrekter Verwendung minimale Undichtig- keiten (bis zu 2%) beim Einatmen. Wie lange kann die Maske verwendet werden? Wegwerfprodukt; muss nach jedem Einsatz entsorgt werden. Je nach Klassifizierung für eine Arbeitsschicht von 8 Stunden oder zur Wiederverwendung geeignet (siehe Gebrauchsanleitung). Wer prüft die Maske? Prüfung nach EN 14683, Norm für „Chirurgische Masken“ durch Hersteller. Zertifizierung durch Hersteller. Prüfung nach EN 149, Norm für „Partikelfiltrieren- de Halbmasken“ durch unabhängige Prüfstelle. Zertifizierung und Überwachung durch unabhängige Zertifizierungsstelle. AusgabeMärz2020 ·Herausgeber:DeutscheGesetzlicheUnfallversicherunge.V. (DGUV),Glinkastraße40, 10117Berlin ,www.dguv.de Webcode:p021432 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Diese Frage kann sich aktuell in jedem Betrieb stellen: Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht. Eine neue Broschüre von Berufsgenossen- schaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können. • Ein Pandemieplan hilft: Auch Unternehmen, die noch keinen Pande- mieplan erstellt haben, können dies jetzt noch tun. Er legt zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartner im Betrieb sind und wie die interne Kom- munikation erfolgen soll. Welche Hygienemaßnahmen getroffen wer- den und wie die Arbeitsabläufe an die neue Situation angepasst wer- den können. • Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Be- schäftigten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher Quarantäne bleiben. • Im Betrieb sollten alle Kontakt- flächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reini- gungskräften zunächst gründ- lich gereinigt werden. Eine Desinfektion von Oberflä- chen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann eine Verbreitung des Erre- gers reduzieren. • Es ist wichtig, die Personen, die unmittelbar Kontakt zu der Verdachtsperson hatten, zu ermitteln. Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen an das Gesundheitsamt übermittelt werden. • Der Hausarzt oder die Hausärz- tin entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenen- falls eine Krankschreibung aus. • Bei einem positiven Testergeb- nis meldet der Arzt das Ergeb- nis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitar- beiter oder die Mitarbeiterin bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist. • Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistel- lung, Lohnfortzahlung, Heimar- beit oder Kontaktpersonen zu klären. Stefan Boltz Pressesprecher <

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