meier Magazin - Mai 2020 / 21. Jhg.

23 Markt Wendelstein Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Notbetreuung Ab Montag, 27.April 2020 wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Notbetreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen nochmals erwei- tert. Es besteht ab diesem Zeitpunkt auch dann ein Betreuungsanspruch, wenn nur ein Elternteil in einer Berufsgruppe der kritischen Infrastruktur arbeitet. Neue Vordrucke für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ab 27. April 2020 und ein Elternbrief mit weiteren Infos stehen auf den Seiten des bayerischen Staatministeriums für Familie und Soziales unter www.stmas.bayern.de zum Download bereit. Auf Grund der aktuellen Situation ist laufend mit Änderungen und Anpassungen zu rechnen. Eltern wird deshalb geraten, sich regelmäßig über die Homepage des bayerischen Sozialministeriums zu informieren. Deren Informationen werden ständig aktualisiert. Freistaat Bayern übernimmt Kita-Gebühren Wer für seine Kinder die Notbetreuung nicht nutzt, muss für April, Mai und Juni keine Kita-Gebühren zahlen. Stattdessen übernimmt der Freistaat Bayern die Kosten. „Damit wollen wir den Eltern helfen und die Träger entlasten“, erklärte Familienministerin Carolina Trautner. Aktuell liegen noch keine weiteren Informationen vor, wie dieser Gebühren- erlass bzw. Gebührenübernahme verwaltungsmäßig abgewickelt wird. Die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen bitten jedoch darum, dass Eltern keine Rückbuchung der Betreuungsbeiträge veranlassen, sondern das wei- tere Verfahren abwarten. i ImRathaus steht Andreas Morgenstern vomBildungs- und Kulturreferat für Informationen gerne zur Verfügung (Tel. 09129/401-123). Norbert Wieser < Stadt Schwabach Keine Kinderbetreuungsgebühren im Mai Rückwirkende Regelung und für Monat Juni/Juli noch offen Seit März sind die Kindergärten und Kindertagesbetreuungseinrichtungen geschlossen. Um Eltern und Kinder- gartenträger zu entlasten, hat sich der Freistaat Bayern bereit erklärt, für die Monate April bis Juni den Trägern einen Zuschuss zu den Kosten der Einrichtungen zu zahlen. Noch ist aber nicht klar, wie dies geschehen soll. Den- noch wird die Stadt Schwabach für den Mai 2020 in ihren Einrichtungen keine Kita-Gebühren erheben. Gleiches gilt auch für die Elternbeiträge für die Kinder-Tagespflege. Wie mit den Kita-Gebühren für Juni und Juli 2020 weiter verfahren wird, muss noch geklärt werden. „Wir hoffen auf eine baldige Mitteilung durch den Freistaat Bayern“, sagt Jugendamtsleitern Brunhilde Adam. Eine Ausnahme gilt: Besucht ein Kind im Mai 2020 eine der städtischen Kindertageseinrichtungen im Zuge der „Notbetreuung“, ist dies grundsätzlich weiterhin kostenpflichtig. „Die genaue Ausgestaltung der Entgelte klären wir derzeit“, erläutert Brunhilde Adam. Unklar ist derzeit noch, wie mit den für April gezahlten Kindergartenentgelten zu verfahren ist. Ob - und wenn ja, in welcher Höhe - es hier zu Rückerstattungen kommen wird, ist derzeit noch offen.„Auch hier bitten wir die Eltern noch umGeduld, bis wir eine verbindliche Aussage treffen können. Diese kann nur auf Basis einer bayernweit ein- heitlichen Regelung erfolgen, die uns noch nicht vorliegt“, so Brunhilde Adam weiter. Jürgen Ramspeck Pressesprecher <

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