meier Magazin - Juli 2020 / 21. Jhg.

41 ENA-Roth – unabhängige Energieberatungsagentur des Landkreises Heizungsoptimierung – bringen Sie Ihre Heizung auf den neuesten Stand ! Mit hocheffizienten Heizungspumpen Strom sparen – mit einem hydraulischen Abgleich sogar Strom und Heizwärme sparen! Kommen Ihnen Ihre Heizkosten und Stromkosten zu hoch vor oder möchten Sie in Zukunft noch effizienter Ihr Haus beheizen, sollten Sie sich Gedanken über einen Heizungscheck machen. Oftmals kön- nen mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Austausch der Heizungsanlage die Ener- giekosten merklich gesenkt werden. Alte Heizungspumpen austauschen und dazu einen hydraulischen Abgleich machen amorti- siert sich in der Regel nach wenigen Jahren. Die Heizungspumpe beziehungsweise Umwälz- pumpe sorgt für den Fluss des Heizwassers im Heizkreislauf und ist damit sozusagen das Herz einer Heizungsanlage. Alte ungeregelte Pumpen benötigen hierfür sehr viel Strom. Das vergleichsweise kleine Gerät verursacht rund 10 Prozent der Stromkosten eines durchschnittlichen Haushalts und damit mehr als beispielsweise Elektroherd und Gefrier- schrank. Moderne Hocheffizienzpumpen sind deutlich sparsamer und passen zudem ihre Leistung dem Bedarf an. Während alte ungeregelte Standardpumpen 70 Watt und mehr verbrauchen, benötigt eine Hocheffizienzpumpe meist weniger als 10 Watt. Es lassen sich folglich schnell 80 Prozent und mehr des Stromverbrauchs einsparen. Mittels eines hydraulischen Abgleichs wird das Heizungssystem optimal eingestellt, sodass jeder Raum genau die Wärmemenge erhält die er benötigt. Auf Grund schlecht eingestellter Ventile kann es vorkommen, dass Heizkörper nicht richtig warm werden. Für gewöhnlich wird dies durch eine überdimen- sionierte Heizungspumpe und hohe Vorlauftem- pertaturen ausgeglichen und damit verbunden dem- entsprechende Mehrkosten. Durch einen hydrau- lischen Abgleich kann dieser Energieverschwendung begegnet werden. Aktuell gibt es für eine solche Heizungsoptimierung eine Bundesförderung in Form eines Zuschusses von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Förderberechtigt sind neben Privatpersonen auch Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen und sonstige juris- tische Personen des Privatrechts. i Weitere Informationen und Faltflyer zum Förderprogramm erhalten Sie bei der ENA-Roth der unabhängigen Energiebera- tungsagentur des Landkreises, Tel.: 09171 81-4000, Mail: ena@landratsamt-roth.de Sebastian Regensburger <

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