meier Magazin - Februar 2020 / 21 Jhg.

19 TÜV SÜD Mit fremder Hilfe Der Autoakku hat den Dienst quittiert. Um rasch wieder mobil zu werden, bedient sich mancher Autofahrer nachbarschaftlicher Hilfe und eines Starthilfekabels. Aber einfachmal eben die beiden Batterien zu verbinden, diese Zeiten sind passé. Moderne Auto sind vollgestopft mit Sensoren, mit Steuergeräten, mit Assistenzsystemen. Sie alle reagieren empfindlich auf Fehlbehandlungen, zum Beispiel bei Über- oder Unterspannung. Schon Funkenbildung beim An- und Abklemmen der Überbrückungskabel kann zumDatenverlust in den gespeicherten Programmen führen. „Deshalb sollte Starthilfe vor- sichtig und stets strikt nach den Angaben des Autoherstellers gegeben werden“, rät Karsten Graef von TÜV SÜD in München. Bevor man zur Tat schreitet, sollte man also einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen. Ganz wichtig: die Reihenfolge des Verbindens der Kabel, und wo die Klemmen platziert werden.„Manche Modelle verfügen über einen sepa- raten Pluspol extra für Starthilfe, bei anderen sollte das Pluskabel mit der roten Klemmzange direkt an die Batterie geklemmt werden“, skizziert Graef die Varianten: „Auch in diesem Fall hilft die Bedienungsanleitung“. Ähnlich sieht es mit dem Massekabel aus: Hier gibt es je nach Fahrzeug- typ ebenfalls unterschiedliche Anschlusspunkte.„In keinem Fall sollte die schwarze Minuszange an den Minuspol der leeren Batterie geklemmt werden“, warnt der Fachmann,„denn dann entzünden sich im schlimms- ten Fall durch Funkenflug Knallgase und es tritt Batteriesäure aus“. Grundsätzlich wird zuerst das rote Überbrückungskabel an den Pluspol der Spenderbatterie angeklemmt und dann mit dem Pluspol des leeren Akkus verbunden. Danach das schwarze Kabel an den Minuspol der Spenderbatterie anschließen und dann mit einem geeigneten Masse- punkt, zum Beispiel dem Motorblock, des Pannenfahrzeugs verbinden. Dabei darauf achten, dass sich die Kabel nicht an einem beweglichen Teil verheddern können. „Jetzt sollte man den Motor des Spenderfahrzeugs anwerfen“, erläutert Graef den nächsten Schritt und dann versuchen, den Motor des Havaristen zu starten. Ist der Startversuch erfolgreich, empfiehlt es sich, Licht und Heckscheibenheizung einzuschalten, denn beim Lösen der Zangen können im Bordnetz Spannungsspitzen auftre- ten, die elektronische Bauteile gefährden. Springt der Motor nicht prompt an, nach spätestens zehn Sekunden abbrechen. „Dann dürfte die Panne ein Fall für die Werkstatt sein“, schildert der TÜV SÜD-Fachmann seine Erfahrungen. Springt der Motor an macht es Sinn, die Verbindung einige Minuten aufrecht zu erhalten, damit sich die Batterie des Pannenfahr- zeugs etwas erholen kann. Auch bei Hybrid-Fahrzeugen kann es passieren, dass sie trotz ihres großen Hochvolt-Akkus fremde Starthilfe benötigen.„Die meisten Hybri- den besitzen zusätzlich eine ganz normale Zwölf-Volt-Batterie für Beleuchtung oder etwa Radio. „Die dient auch zum Hochfahren des Hybridsystems, ähnlich wie eine Back-Up-Batterie im Heimcomputer“, erläutert Graef die Technik. Die Starthilfe funktioniert hier ähnlich wie bei konventionellen Antrieben. Allerdings nur in einer Richtung, denn es ist nicht empfehlenswert, mit einem Hybridfahrzeug Starthilfe zu geben. „Dessen Zwölf-Volt-Batterie ist nicht dafür ausgelegt, einen Motor anzulassen und bei dem Versuch, die fehlende Stromstärke auszugleichen, könnte das Hochvolt-System beschädigt werden“, warnt der TÜV SÜD-Fachmann. Für die Starthilfekabel gilt, sie sollten griffige Klemmen und einen aus- reichend großem Querschnitt besitzen.„25 Quadratmillimeter sollten es schon sein“, rät der TÜV SÜD-Fachmann, „für Dieselmotoren besser 35 Quadratmillimeter“. Starterkabel werden meist in einer Länge von drei oder 3,5 Meter angeboten. Längere Kabel sind teurer und nehmen mehr Platz weg, bieten dafür aber eine größere Flexibilität, wenn Pannen- und Helferfahrzeug nicht direkt nebeneinander geparkt werden können. Vincenzo Lucá <

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